Wie zeige ich einen Tierschutzfall an?
Zuständigkeiten
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, und Sie das anzeigen möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Veterinäramt bei Ihrem Landratsamt oder bei Ihrer Stadt.
Dieses stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, wenden Sie sich an die örtliche Vollzugspolizei.
Die Veterinärämter sind nicht zuständig für Beschwerden über den Lärm von Tieren (z.B. durch lautes Bellen) sowie für bissige und gefährliche Tiere. Hierfür zuständig ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Rechtsgrundlagen: Tierschutzgesetz und seine Verordnungen
Sonstige Informationen
Nützliche Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre Inhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.
Wirksam anzeigen
Bitte beachten Sie
- Ihre Anzeige sollte in jedem Fall schriftlich formuliert werden und muss an das für Sie zuständige Veterinäramt gerichtet sein.
- Wichtig ist, dass Sie genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls machen können. Sollten Sie keine genaue postalische Anschrift des Standortes nennen können, ist eine genaue Wegbeschreibung erforderlich, damit eine Kontrolle durch das Veterinäramt bzw. durch den Amtstierarzt erfolgen kann.
- Auch Angaben über beteiligte Personen sind wichtig. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Liegen Ihnen Fotos des Vorfalls oder andere Beweismittel wie beispielsweise Videoaufnahmen vor, oder können Sie eigene Zeichnungen machen, ist dies meist sehr hilfreich.
- Sehr nützlich kann es auch sein, wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung über Ihre Aussage abgeben.
- Das zuständige Veterinäramt geht zwar auch anonymen Hinweisen nach, trotzdem ist es ratsam, wenn Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen.