Wenn ein Haustier beim Tierschutz abgegeben wird
Des Öfteren kam es in den vergangenen Jahren vor, dass uns Tiere gebracht oder wir gebeten wurden, ein Haustier abzuholen und an uns zu nehmen. Die Gründe dafür variieren. Mal sind es Fundtiere, die niemandem zuzuordnen sind, mal ändert sich die Lebenssituation eines Haustierbesitzers. Ab und zu sind es aber auch finanzielle Gründe, die Menschen dazu zwingen, sich von ihrem Tier zu trennen.
Besonders heikel wird es, wenn der geliebte Vierbeiner krank wird und Herrchen oder Frauchen die Tierarztkosten nicht tragen kann.
Sollte auch Ihnen das einmal passieren und Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Haustier in die Obhut des Tierschutzes zu geben, gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten.
Nun kommt es aber auch vor, dass Haustiere, nachdem sie auf Kosten des Tierschutzvereins gesund gepflegt worden sind, von ihren ehemaligen Besitzern wieder zurück gefordert werden.
In dem Fall beachten Sie bitte einige grundlegende Dinge:
Deshalb bedenken Sie in jedem Fall, bevor Sie sich einen vierbeinigen Mitbewohner nach Hause holen, dass ein Haustier Kosten verursacht. Niemals sollte es eine leichtfertige Entscheidung sein, die am Ende zu Lasten des Tieres geht.
Bei Fragen beraten wir Sie sehr gerne umfassend.
Ihr TiNa-Team
Rechtliches
Mögliche Konsequenzen
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie bewusst planen, ein krankes Haustier mangels Zahlungsfähigkeit abzugeben und es auf Kosten des Tierschutzvereins gesund pflegen zu lassen, um es sich dann „repariert“ wieder zurück zu holen, spricht die Gesetzgebung vom „Erschleichen von Leistungen“. Dies kann den Tatbestand des Betrugs erfüllen.