Wenn ein Haustier beim Tierschutz abgegeben wird

Des Öfteren kam es in den vergangenen Jahren vor, dass uns Tiere gebracht oder wir gebeten wurden, ein Haustier abzuholen und an uns zu nehmen. Die Gründe dafür variieren. Mal sind es Fundtiere, die niemandem zuzuordnen sind, mal ändert sich die Lebenssituation eines Haustierbesitzers. Ab und zu sind es aber auch finanzielle Gründe, die Menschen dazu zwingen, sich von ihrem Tier zu trennen.

Besonders heikel wird es, wenn der geliebte Vierbeiner krank wird und Herrchen oder Frauchen die Tierarztkosten nicht tragen kann.

Sollte auch Ihnen das einmal passieren und Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Haustier in die Obhut des Tierschutzes zu geben, gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten.

Wer denkt, ein Tierschutzverein sei lediglich eine Zwischenstation, um ein Haustier kostenlos versorgt zu bekommen, irrt. Anfallende Kosten werden durch Spenden getragen, die Arbeit durch Mitglieder wird ehrenamtlich geleistet.

Können Sie sich Lebenshaltungs- und Behandlungskosten Ihres Haustieres nicht leisten, sollten Sie sich – so schwer es ist – grundsätzlich mit dem Gedanken anfreunden, sich zum Wohle des Vierbeiners gänzlich von ihm zu trennen.

In dem Fall können Sie uns natürlich jederzeit ansprechen. Wir nehmen Ihr Tier entgegen und kümmern uns um die Vermittlung in ein neues Zuhause.

Haben Sie den Entschluss einmal gefasst und überlassen Ihren Liebling dem Tierschutz, so geben Sie juristisch das Eigentum an dem Tier auf. Ein entsprechendes Formular hält diese Übereinkunft schriftlich fest, doch rechtlich genügt bereits eine mündliche Vereinbarung.

Kommen Sie zu der Entscheidung aufgrund einer Erkrankung Ihres Tieres, die die finanzielle Situation deutlich erschwert, so können Sie davon ausgehen, dass der Tierschutz sich adäquat um die Gesundheit Ihres Vierbeiners kümmern wird.

Nun kommt es aber auch vor, dass Haustiere, nachdem sie auf Kosten des Tierschutzvereins gesund gepflegt worden sind, von ihren ehemaligen Besitzern wieder zurück gefordert werden.

In dem Fall beachten Sie bitte einige grundlegende Dinge:

Nach der Abgabe Ihres Tieres haben Sie zunächst einmal keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf.

Möchten Sie Ihr Haustier dennoch zurück haben, da sich Ihre finanzielle Situation gebessert hat, werden Sie alle seit der Abgabe angefallenen Kosten tragen müssen. In der Regel sind das Fahrtkosten bei Abholung, Unterbringung, Futter und ärztliche Behandlungskosten.

Rechnen Sie damit, dass Sie – wie jede Stelle, an die Tiere vermittelt werden – vorab darauf geprüft werden, ob Sie in der Lage sind, dem Hund oder der Katze ein artgerechtes und adäquates Zuhause bieten zu können. Dabei ist es unerheblich, ob Ihnen das Haustier einmal gehört hat. Aufgrund der vorigen Vorkommnisse wird zudem kontrolliert werden müssen, ob sich die Situation zum Wohl des Tieres verändert hat.

Deshalb bedenken Sie in jedem Fall, bevor Sie sich einen vierbeinigen Mitbewohner nach Hause holen, dass ein Haustier Kosten verursacht. Niemals sollte es eine leichtfertige Entscheidung sein, die am Ende zu Lasten des Tieres geht.

Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Tiere lediglich nicht mehr erwünscht sind. Ein Hund wird alt und kann seine „Arbeit“ nicht mehr ausüben, ein Pferd kann nicht mehr geritten werden, eine Katze erblindet und fängt keine Mäuse mehr – kurz: ein Tier wird seinem Besitzer plötzlich zur „Last“.

Liebe Tierbesitzer,

der Tierschutz ist keine Endstation für Tiere, die „gesellschaftlich nichts mehr her machen“ oder schlicht im Weg sind! 

Der Lauf der Natur führt immer und unausweichlich eines Tages an den Punkt, an dem jegliche Lebewesen altern und Gebrechen entwickeln. Seien Sie sich im Vorfeld dessen bewusst! Und setzen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres damit auseinander, ob Sie bereit sind, es auch im Alter zu versorgen und artgerecht zu begleiten bis seine Zeit gekommen ist, die Welt zu verlassen. Dazu gehört die bedingungslose Fürsorge, wenn Ihr Pferd „in Ruhestand gehen“ muss, Ihr Hund mehr Unterstützung braucht, als er noch geben kann, oder Ihre Katze sehr viel mehr schläft und Sie sich um Mäuse selbst kümmern müssen.

Besteht diese Bereitschaft nicht, legen Sie sich bitte kein Haustier zu!

Rechtliches

Mögliche Konsequenzen

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie bewusst planen, ein krankes Haustier mangels Zahlungsfähigkeit abzugeben und es auf Kosten des Tierschutzvereins gesund pflegen zu lassen, um es sich dann „repariert“ wieder zurück zu holen, spricht die Gesetzgebung vom „Erschleichen von Leistungen“. Dies kann den Tatbestand des Betrugs erfüllen.